visitors counted Charlotte-Steppuhn-Stiftung

Die am 16. September 1990 verstorbene Frau Charlotte Steppuhn, geb. Naßut, hat mit Testament vom 29. August 1986, eröffnet vom Amtsgericht Charlottenburg am 17. Oktober 1990, die „Charlotte-Steppuhn-Stiftung, Kinderhilfswerk‟ gegründet und zu ihrer Alleinerbin eingesetzt.

Zweck der Stiftung ist die Herabsetzung der Säuglings- und Kindersterblichkeit sowie die Förderung von Kleinkindern in sämtlichen Lebensbereichen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch unmittelbare oder mittelbare Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen. Unmittelbare oder mittelbare Übernahme von Patenschaften für Säuglinge und Kinder. Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen zur Durchführung der Säuglings- und Kindervorsorge, sofern die Erträge des Stiftungsvermögens die Verwirklichung dieses Teilzwecks zulassen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke‟ der Abgabenordung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes (StiftGBln).